Geschäftsordnung

 

der „Internationalen BMW Klassik- und Typenclub Sektion“

 

 

 

§ 1  Name und Tätigkeitsbereich

 

Die Sektion führt den Namen "Internationale BMW Klassik- und Typenclub Sektion“ („International BMW Classic and Type Clubs Section“), ist weltweit tä­tig und eine der Organisationseinheiten der im International Council of BMW Clubs vertretenen Clubs.

 

 

§ 2  Zweck der Internationalen BMW Klassik- und Typenclub Sektion

 

Die Internationale BMW Klassik- und Typenclub Sektion (nachfolgend „Sektion“ genannt) vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen, souveränen, gleichberechtigten und unabhängigen Klassik- bzw. Typenclubs (nachfolgend „Clubs“ genannt) im International Council of BMW Clubs (nachfolgend „Council“ genannt) durch ihre beiden Council-Delegierten im International Council.

 

Daneben vertritt sie die Interessen der Clubs ge­gen­über der BMW Group, insbesondere der BMW Classic und innerhalb der gesamten internationalen BMW-Cluborganisation.

Die Sektion unterstützt ihre Clubs in deren Bestreben, die Fahrzeuge der Clubmitglieder als technisches Kulturgut und Bestandteil der Historie der BMW AG zu erhalten und zu pflegen sowie deren Einsatz bei Veranstaltungen und im öffentlichen Straßenverkehr zu fördern.

 

 

§ 3  Mitgliedschaft in der Internationalen BMW Klassik- und Typenclub Sektion

 

Mitglied der Sektion kann jeder international ausgerichtete BMW Klassik- und Typenclub werden, der die Voraussetzungen der Council Guideline Nr. 2 erfüllt.

 

Desweiteren muss der Vereinszweck im Sinne der aktuellen FIVA-Definition eines historischen Fahrzeugs vorwiegend dem Erhalt und der Darstellung der jeweiligen Fahrzeuge in einem historisch korrekten Zustand und als technisches Kulturgut dienen. Die Clubfahrzeuge sollen nicht als alltägliches Transportmittel verwendet werden.

 

Anträge auf Mitgliedschaft sind über das “Internationale BMW Club Office“ (IBCO) dem Sektionsausschuss zur Prüfung einzureichen. Der Sektionsausschuss prüft den Antrag zusammen mit dem zuständigen Council-Delegierten.

Bei positivem Er­geb­nis der Prüfung wird der Aufnahmeantrag mit der Em­pfehlung zur Aufnahme an das Council weitergeleitet. Ein Anspruch des Clubs auf eine Aufnahme besteht nicht.

 

Die Clubs werden in der Sektion durch eine vom jeweiligen Vorstand hier­­zu bevollmächtigte Person vertreten. Bei Abstimmungen hat jeder Mit­glied­sclub eine Stimme.  Zu den Pflichten der Mitgliedsclubs gehört es, den Interessen und Zielen der Sektion nach bestem Wissen gerecht zu werden.

Passives Wahlrecht besitzen alle Mitglieder der in der Sektion vertretenen BMW Klassik- und Typenclubs.

 

Die Zugehörigkeit in der Sektion kann durch Austritt oder Ausschluss beendet werden. Ausgeschlossen werden kann ein Club dann, wenn er gegen Council Guidelines oder gegen die Geschäftsordnung der Sektion verstößt.

 

Vor einem Ausschluss ist es erforderlich, dass der Sektionsausschuss mit dem Sektionssprecher im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung anstrebt. Erst nach erfolglosem Versuch eine solche Lösung zu finden, kann der nächsten Sektionsversammlung ein entsprechender Vorschlag zum Ausschluss des Clubs unterbreitet werden.

 

Für den Ausschluss ist sodann ein Beschluss in der Sektionsversammlung herbeizuführen. Dieser wird mit einfacher Mehrheit der Stimmen sämtlicher Clubs der Sektion gefasst.

 

 

§ 4  Organe der Klassik- und Typenclub Sektion

 

Die Organe der Sektion sind die Sektionsversammlung, der Sek­ti­ons­aus­schuss und der Sektionssprecher.

 

(a) Sektionsversammlung

 

Die Sektionsversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Clubs sind hierzu unter Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich durch den Sektionssprecher einzuladen.

 

Anträge zur Änderung der Tagesordnung müssen spätestens zwei Wochen vor der Sektionsversammlung schriftlich beim Sektionssprecher eingereicht werden, der diese den Mitgliedern des Sektionsausschusses zeitnah schriftlich zuleitet.

 

Aufgaben der Sektionsversammlung sind die Entgegennahme des Berichts des Sektionsausschusses über das vergangene Jahr, ggfs. Abhaltung der Wahl des Sektionsausschusses und die Planung von Aktivitäten der nächsten 12 Monate.

 

Über die Sektionsversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sektionssprecher und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Wahl des neuen Sektionsausschusses findet unter Leitung eines Wahlleiters statt, der von der Versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt wird.

 

 

(b) Sektionsausschuss

 

Der Sektionsausschuss besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern (Sektionsvertreter), welche die in fahrzeughistorische Epochen bzw. Fahrzeugkategorien (Bereiche) zusammengefassten Mitgliedsclubs  vertreten. Jeder Bereich und jede Zusammenfassung von Bereichen stellt jeweils einen Sektionsvertreter.

 

Derzeit bestehen folgende Bereiche:

 

-       Fahrzeuge bis 1945 – Eisenacher Periode

-       Wirtschaftswunder (Fahrzeuge der Marke BMW ab 501 bis Markteinführung der „Neuen Klasse“ sowie die Marke Glas)

-       Hahnemann-Ära („Neue Klasse“ Viertürer, 2000 Coupe, 02, E3, E9)

-       Bracq-Ära (E12 bis E30), sofern nicht unter „Specials“ fallend

-       Reitzle-Ära (E31 bis E46) , sofern nicht unter „Specials“ fallend

-       Specials (Z1, Z3, Z8, E31, M1, M-Baureihe, Alpina)

-       Klassische Motorräder (soweit in der Zuständigkeit von BMW Classic liegend)

 

Durch die Sektionsversammlung können auf Antrag bei begründetem Bedarf neue

Bereiche hinzugefügt, Bereiche zusammengefasst  bzw. bestehende Zusammenfassungen gelöst werden.

 

Der Sektionsausschuss wird in der Sektionsversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Amtszeit des Sektionsausschusses erstreckt sich bis zu einer erfolgten Neuwahl.

Stimmberechtigt zur Wahl der einzelnen Sektionsvertreter sind nur die Vertreter derjenigen Mitgliedsclubs, die durch den jeweiligen Sektionsvertreter vertreten werden. Die Sektionsvertreter werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer der Sektionsversammlung gewählt.

 

Die Aufgaben des Sektionsausschusses sind die Interessenvertretung der Internationalen Klassik- und Typenclub Sektion zwischen den Sektionsversammlungen, die Förderung und Bündelung der internen Kommunikation der Sektion einerseits und der Kommunikation zwischen den Clubs und dem Internationalen BMW Club Office andererseits, sowie die Wahl des Sektionssprechers.

 

Der Sektionsausschuß fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sektionssprechers. Sollte ein Mitglied des Sektionsausschusses aus persönlichen Gründen (auch wegen Rücktritts) sein Amt dauerhaft nicht mehr ausüben können, können die verbleibenden Mitglieder des Sektionsausschusses ein Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Sektionsversammlung in den Ausschuss berufen. Auf  dieser Sektionsversammlung erfolgt dann entweder die turnusmäßige Neuwahl des gesamten Sektionsausschusses oder anderenfalls nur die Nachwahl des betreffenden Sektionsvertreters für die restliche Dauer der Amtszeit des gesamten Sektionsausschusses.

 

 

(c) Sektionssprecher

 

Die Aufgabe des Sektionssprechers ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Council-Delegierten der Sektion die Interessen der Internationalen BMW Klassik- und Typenclub Sektion gegenüber der BMW AG, dem Internationalen BMW Club Office, den Medien und der internationalen BMW-Cluborganisationen wahrzunehmen.

 

Der Sektionssprecher wird bei einer Sektionsversammlung durch die Mitglieder des Sektions-ausschusses für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Passives Wahlrecht für das Amt des Sektionssprechers haben die Sektionsvertreter und die Council-Delegierten der Sektion.

 

Sollte der Sektionssprecher aus persönlichen Gründen (auch wegen Rücktritts) sein Amt dauerhaft nicht mehr ausüben können, so können die Mitglieder des Sektionsausschusses aus dem Kreis der passiv Wahlberechtigten einen kommissarischen Vertreter für den Rest der Wahlperiode bestimmen.

 

(d) Council-Delegierte

 

Die Sektion wird dzt. durch zwei Delegierte im International Council of BMW Clubs vertreten. Das Vorschlagsrecht liegt gemäß Council Guideline Nr. 2 bei den Mitgliedsclubs der Internationalen BMW Klassik- und Typenclub-Sektion.

 

 

 

Schwäbisch Hall, 24. Januar 2010

 

 

 

 

                                                                                              gez. Horst W. Breuckmann

                                                                                                   Sektionssprecher

 

 

Diese überarbeitete Geschäftsordnung wurde in der Sektionsversammlung 2010 von 20 der 23 Clubs der Sektion einstimmig beschlossen. Das Original mit der Unterschrift des Sektionssprechers liegt in den Akten.