Geschäftsordnung
der „Internationalen BMW Klassik- und
Typenclub Sektion“
§ 1 Name
und Tätigkeitsbereich
Die Sektion
führt den Namen "Internationale BMW Klassik- und Typenclub Sektion“
(„International BMW Classic and Type Clubs Section“), ist weltweit tätig und
eine der Organisationseinheiten der im International Council of BMW Clubs
vertretenen Clubs.
§ 2 Zweck
der Internationalen BMW Klassik- und Typenclub Sektion
Die Internationale BMW Klassik- und Typenclub
Sektion (nachfolgend „Sektion“ genannt) vertritt die Interessen der ihr
angeschlossenen, souveränen, gleichberechtigten und unabhängigen Klassik- bzw.
Typenclubs (nachfolgend „Clubs“ genannt) im International Council of BMW Clubs
(nachfolgend „Council“ genannt) durch ihre beiden Council-Delegierten im
International Council.
Daneben vertritt sie die Interessen der Clubs gegenüber
der BMW Group, insbesondere der BMW Classic und innerhalb der gesamten
internationalen BMW-Cluborganisation.
Die Sektion
unterstützt ihre Clubs in deren Bestreben, die Fahrzeuge der Clubmitglieder als
technisches Kulturgut und Bestandteil der Historie der BMW AG zu erhalten und
zu pflegen sowie deren Einsatz bei Veranstaltungen und im öffentlichen
Straßenverkehr zu fördern.
§ 3 Mitgliedschaft in der Internationalen
BMW Klassik- und Typenclub Sektion
Mitglied der Sektion kann jeder international ausgerichtete BMW Klassik- und Typenclub werden, der die Voraussetzungen der Council Guideline Nr. 2 erfüllt.
Desweiteren muss der Vereinszweck im Sinne der aktuellen
FIVA-Definition eines historischen Fahrzeugs vorwiegend dem Erhalt und der
Darstellung der jeweiligen Fahrzeuge in einem historisch korrekten Zustand und
als technisches Kulturgut dienen. Die Clubfahrzeuge sollen nicht als
alltägliches Transportmittel verwendet werden.
Anträge auf Mitgliedschaft sind über das “Internationale BMW
Club Office“ (IBCO) dem Sektionsausschuss zur Prüfung einzureichen. Der
Sektionsausschuss prüft den Antrag zusammen mit dem zuständigen
Council-Delegierten.
Bei positivem Ergebnis der Prüfung wird der Aufnahmeantrag
mit der Empfehlung zur Aufnahme an das Council weitergeleitet. Ein Anspruch
des Clubs auf eine Aufnahme besteht nicht.
Die Clubs werden in der Sektion durch eine vom jeweiligen
Vorstand hierzu bevollmächtigte Person vertreten. Bei Abstimmungen hat jeder
Mitgliedsclub eine Stimme. Zu den
Pflichten der Mitgliedsclubs gehört es, den Interessen und Zielen der Sektion
nach bestem Wissen gerecht zu werden.
Passives Wahlrecht besitzen alle
Mitglieder der in der Sektion vertretenen BMW Klassik- und Typenclubs.
Die Zugehörigkeit in der Sektion kann durch
Austritt oder Ausschluss beendet werden. Ausgeschlossen werden kann ein Club
dann, wenn er gegen Council Guidelines oder gegen die Geschäftsordnung der
Sektion verstößt.
Vor einem Ausschluss ist es erforderlich, dass
der Sektionsausschuss mit dem Sektionssprecher im Vorfeld eine einvernehmliche
Lösung anstrebt. Erst nach erfolglosem Versuch eine solche Lösung zu finden,
kann der nächsten Sektionsversammlung ein entsprechender Vorschlag zum
Ausschluss des Clubs unterbreitet werden.
Für den Ausschluss ist sodann ein Beschluss in
der Sektionsversammlung herbeizuführen. Dieser wird mit einfacher Mehrheit der
Stimmen sämtlicher Clubs der Sektion gefasst.
§ 4
Organe der Klassik- und Typenclub Sektion
Die Organe der Sektion
sind die Sektionsversammlung, der Sektionsausschuss und der
Sektionssprecher.
(a) Sektionsversammlung
Die Sektionsversammlung tritt mindestens einmal
jährlich zusammen. Die Clubs sind hierzu unter Bekanntgabe von Zeit, Ort und
Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen
schriftlich durch den Sektionssprecher einzuladen.
Anträge zur Änderung der Tagesordnung müssen
spätestens zwei Wochen vor der Sektionsversammlung schriftlich beim
Sektionssprecher eingereicht werden, der diese den Mitgliedern des
Sektionsausschusses zeitnah schriftlich zuleitet.
Aufgaben der Sektionsversammlung sind die
Entgegennahme des Berichts des Sektionsausschusses über das vergangene Jahr,
ggfs. Abhaltung der Wahl des Sektionsausschusses und die Planung von
Aktivitäten der nächsten 12 Monate.
Über die Sektionsversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen, die vom Sektionssprecher und dem Protokollführer zu
unterzeichnen ist. Die Wahl des neuen Sektionsausschusses findet unter Leitung
eines Wahlleiters statt, der von der Versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt
wird.
(b) Sektionsausschuss
Der Sektionsausschuss besteht aus
gleichberechtigten Mitgliedern (Sektionsvertreter), welche die in fahrzeughistorische
Epochen bzw. Fahrzeugkategorien (Bereiche) zusammengefassten
Mitgliedsclubs vertreten. Jeder Bereich
und jede Zusammenfassung von Bereichen stellt jeweils einen Sektionsvertreter.
Derzeit bestehen folgende Bereiche:
-
Fahrzeuge bis 1945 – Eisenacher Periode
-
Wirtschaftswunder (Fahrzeuge der Marke BMW ab 501 bis
Markteinführung der „Neuen Klasse“ sowie die Marke Glas)
-
Hahnemann-Ära („Neue Klasse“ Viertürer, 2000 Coupe, 02, E3, E9)
-
Bracq-Ära (E12 bis E30), sofern nicht unter „Specials“ fallend
-
Reitzle-Ära (E31 bis E46) , sofern nicht unter „Specials“ fallend
- Specials (Z1, Z3, Z8, E31, M1,
M-Baureihe, Alpina)
-
Klassische Motorräder (soweit in der Zuständigkeit von BMW Classic
liegend)
Durch die Sektionsversammlung können auf Antrag
bei begründetem Bedarf neue
Bereiche hinzugefügt, Bereiche
zusammengefasst bzw. bestehende
Zusammenfassungen gelöst werden.
Der Sektionsausschuss wird in der
Sektionsversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Amtszeit des
Sektionsausschusses erstreckt sich bis zu einer erfolgten Neuwahl.
Stimmberechtigt zur Wahl der einzelnen
Sektionsvertreter sind nur die Vertreter derjenigen Mitgliedsclubs, die durch
den jeweiligen Sektionsvertreter vertreten werden. Die Sektionsvertreter werden
mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer der Sektionsversammlung
gewählt.
Die Aufgaben des Sektionsausschusses sind die
Interessenvertretung der
Internationalen Klassik- und Typenclub Sektion zwischen den
Sektionsversammlungen, die Förderung und Bündelung der internen Kommunikation
der Sektion einerseits und der Kommunikation zwischen den Clubs und dem
Internationalen BMW Club Office andererseits, sowie die Wahl des
Sektionssprechers.
Der Sektionsausschuß fasst Beschlüsse mit
einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Sektionssprechers. Sollte ein Mitglied des Sektionsausschusses aus persönlichen
Gründen (auch wegen Rücktritts) sein Amt dauerhaft nicht mehr ausüben können,
können die verbleibenden Mitglieder des Sektionsausschusses ein Mitglied
kommissarisch bis zur nächsten Sektionsversammlung in den Ausschuss berufen.
Auf dieser Sektionsversammlung erfolgt
dann entweder die turnusmäßige Neuwahl des gesamten Sektionsausschusses oder
anderenfalls nur die Nachwahl des betreffenden Sektionsvertreters für die
restliche Dauer der Amtszeit des gesamten Sektionsausschusses.
(c) Sektionssprecher
Die Aufgabe des Sektionssprechers ist es, in
enger Zusammenarbeit mit den Council-Delegierten der Sektion die Interessen der
Internationalen BMW Klassik- und Typenclub Sektion gegenüber der BMW AG, dem
Internationalen BMW Club Office, den Medien und der internationalen
BMW-Cluborganisationen wahrzunehmen.
Der Sektionssprecher wird bei einer
Sektionsversammlung durch die Mitglieder des Sektions-ausschusses für die Dauer
von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Passives Wahlrecht für das Amt
des Sektionssprechers haben die Sektionsvertreter und die Council-Delegierten
der Sektion.
Sollte der Sektionssprecher aus persönlichen
Gründen (auch wegen Rücktritts) sein Amt dauerhaft nicht mehr ausüben können,
so können die Mitglieder des Sektionsausschusses aus dem Kreis der passiv
Wahlberechtigten einen kommissarischen Vertreter für den Rest der Wahlperiode
bestimmen.
(d) Council-Delegierte
Die Sektion wird dzt. durch zwei Delegierte im
International Council of BMW Clubs vertreten. Das Vorschlagsrecht liegt gemäß
Council Guideline Nr. 2 bei den Mitgliedsclubs der Internationalen BMW Klassik- und
Typenclub-Sektion.
Schwäbisch Hall, 24. Januar 2010
gez. Horst W. Breuckmann
Sektionssprecher
Diese überarbeitete Geschäftsordnung wurde in
der Sektionsversammlung 2010 von 20 der 23 Clubs der Sektion einstimmig
beschlossen. Das Original mit der Unterschrift des Sektionssprechers liegt in
den Akten.